Schatt Getränke AG Isenrietstrasse 15 8617 Mönchaltorf / Zürich Telefon 044 982 10 10 Fax 044 982 10 19 prost@getraenke-schatt.ch
AGB als PDF
Allgemeine Liefer- und Verkaufsbedingungen der Schatt Getränke AG, 8124 Maur gültig für die Gastronomie, Detailhandel, Grosshandel und Privatkunden.
1. Bestellung Um Lieferungen termingerecht abwickeln zu können, sollten Bestellungen möglichst mindestens ein Werktag vor dem Liefertermin erfolgen. Bestellungen über unseren Online-Shop, www.getraenke-schatt.ch, werden sofort nach Erhalt der Zahlung (Kreditkarte), oder dem Zahlungseingang (nach Rechnungsstellung), ausgeführt. Ausnahmen sind Stammkunden mit eigenem Acount, deren Bestellungen gemäss separater Abmachung jederzeit auf Rechnung oder Lieferschein ausgelöst werden.
2. Mindestbestellmenge Die Mindestbestellmengen werden auf der individuellen Offertstellung definiert.
3. Lieferung Lieferungen erfolgen in der Regel franko Domizil. Es wird pro Lieferung die allgemein übliche Logistikpauschale (Fr. 6.00 für Wiederverkäufer, Fr. 3.00 für Endverbraucher) verrechnet. Von Schatt Getränke AG verschuldete Nachlieferungen werden nicht mit der Pauschale belastet.
4. Leergut Wenn keine andere Abmachung getroffen ist, wird nur Leergut aus Lieferungen der Schatt Getränke AG zurückgenommen. Das Leergut ist sortiert und in Gebinden zur Verfügung zu halten. Leergut wird in gutem Zustand zum allgemein gültigen Satz vergütet oder gutgeschrieben.
5. Reklamationen Reklamationen gelieferter Ware haben bis spätestens zwei Werktage nach der Lieferung unter Beilage oder Verweis auf die üblichen Belege zu erfolgen.
6. Zahlungskonditionen 6.1 Es gelten die jeweiligen Preise der aktuellen Preislisten der Schatt Getränke AG. 6.2 Die Preise verstehen sich exklusiv MWST. (Inklusive nur für Endverbraucher) 6.3 Die Preise verstehen sich exklusiv Vorgezogene Entsorgungsgebühr auf Glas (VEG) 6.4 Die Preise verstehen sich exklusiv Gebindepfand (Siehe 4. Leergut). 6.5 Die Preise verstehen sich rein netto, zahlbar innerhalb 15 bis 30 Tagen nach Rechnungsstellung, sofern nichts anderes schriftlich bestätigt ist.
7. Abweichende Konditionen Abweichende, individuelle Konditionen sind nur gültig, wenn sie schriftlich und in Ergänzung zu diesen Allgemeinen Liefer- und Verkaufsbedingungen abgefasst sind. Mündliche Abmachungen sind nicht gültig.
8. Gültigkeit Diese Allgemeinen Liefer- und Verkaufsbedingungen ersetzen alle früheren Varianten.
9. Gerichtsstand Gerichtsstand ist der jeweilige Sitz der Schatt Getränke AG.
8124 Maur, im September 2011