Schatt Getränke AG Isenrietstrasse 15 8617 Mönchaltorf / Zürich Telefon 044 982 10 10 Fax 044 982 10 19 prost@getraenke-schatt.ch
AGB Festservice als PDF
1. Geltungsbereich Diese AGB gelten für sämtliche Verträge, die der Lieferant mit einem Kunden über die Lieferung von Getränken und Festmobiliar für einen Festanlass wie beispielsweise, aber nicht abschliessend, Kühlwagen, Kühlschränke, Tischgarnituren, Buffet-Tische, Stehtische, Durchlaufkühler, etc., abschliesst.
2. Bestellung und Annullation Die Abgabe einer detaillierten Bestellung hat spätestens 14 Tage vor dem Liefertermin zu erfolgen. Der Lieferant übernimmt kein Beschaffungsrisiko. Er ist berechtigt, ohne Schadensersatzverpflichtung vom Vertrag zurückzutreten, soweit er trotz sämtlicher erforderlicher Vorkehrungen seinerseits den Vertragsgegenstand nicht oder nicht ordnungsgemäss erhält. Der Lieferant wird in diesem Fall den Kunden unverzüglich über die nicht rechtzeitige Verfügbarkeit des Liefergegenstandes infor-mieren. Annullationen bis 14 Tage vor Auslieferung sind kostenfrei. Für später eintreffende Annullationen werden 50% der Mietkosten verrechnet und für allenfalls bereits geleistete Arbeiten CHF 60.-- pro Stunde.
3. Dauer der Miete und Konditionen Die Mietpreise verstehen sich für ein Wochenende bzw. maximal 5 Tage in Folge. Die Mietdauer beginnt und endet gemäss vorgängiger Abmachung zwischen Lieferant und Kunden. Für jedes Folgewochenende wird ein Zuschlag von 50 % des Mietpreises verrechnet.
4. Lieferung Wo nichts anderes vermerkt ist, gilt der Mietpreis inklusive Lieferung und Rücknahme auf den vom Kunden mitgeteilten Festplatz. Auf Wunsch des Kunden, und durch Zustimmung des Lieferanten, kann auch ein nicht befahrbarer Ort als Abladestelle / Lagerort gewählt werden. Der zusätzliche Zeitaufwand wird mit CHF 60.-- pro Stunde in Rechnung gestellt; im Minimum CHF 15.--. Das verteilen und Aufstellen des Festmaterials ist Sache des Mieters. Der Kunde verpflichtet sich, sämtliche vertragsgegenständliche Ware sofort zu kontrollieren und allfällige Beanstandungen bis spätestens 24 Stunden nach Lieferung dem Lieferanten zu melden. Spätere Reklamationen sind ausgeschlossen.
5. Rücknahme Die Lieferung der Getränke erfolgt nach Wunsch in Konsignation. Es werden nur saubere, einwandfreie und wieder verkaufbare Getränke und Gebinde zurückgenommen. Für die Rücknahme muss das Mobiliar zum vereinbarten Zeitpunkt am Lieferort bereit gestellt werden. Leergut muss sortiert retourniert werden. Der Kunde hat sämtliche gemieteten Gegenstände in unversehrtem und gereinigtem Zustand zurückzugeben. (ausgenommen sind Gläser = Reinigung wird zusätzlich verrechnet) Fehlende oder beschädigte Gegenstände werden dem Kunden in Rechnung gestellt. Für eine allfällig erforderliche Reinigung werden dem Kunden die Kosten dafür in Höhe von CHF 60.-- pro Stunde in Rechnung gestellt; im Minimum beträgt die Rechnung für eine allfällig erforderliche Reinigung CHF 10.--.
6. Sorgfaltsverpflichtungen und Versicherungen Der Lieferant garantiert die Überlassung von einwandfreien und funktionstüchtigen Vertragsgegenständen. Der Kunde verpflichtet sich, diese fachmännisch zu behandeln und insbesondere die elektrischen Anlagen fachgerecht anzuschliessen und ausreichend gegen unbefugte Inanspruchnahme abzusichern. Nach Übergabe der Vertragsgegenstände an den Kunden, geht die Gefahr an diesen an den Kunden über. Dieser verpflichtet sich, die Vertragsgegenstände (inkl. Getränke) auf eigene Kosten in voller Höhe gegen Diebstahl und Schäden (wie beispielsweise, aber nicht abschliessend, Feuer, Wasser, durch Dritte verursachte Schäden) zu versichern. Auch die unfalltechnische Absicherung des Festplatzes sowie der Mietgegenstände ist Sache des Kunden. Kosten für Nicht- oder Unterversicherter Vertragsgegenstände werden dem Kunden verrechnet. Dazu zählen auch Bergungs- oder Ab-schleppkosten, sowie Kosten für allfällige Zumietung während der Reparatur oder bis zur Neubeschaffung der Mietgegenstände. Darüber hinaus verpflichtet sich der Kunde, die Anweisungen des Lieferanten im Umgang mit der Ware zu beachten. Er gewährleistet, dass in Verkaufszelten weder gekocht noch grilliert wird und dass in das gemietete Mobi-liar keine Bostitch-Klammern oder Nägel geschlagen werden.
7. Haftung Der Lieferant übernimmt keinerlei Haftung für allfällige Schäden, die durch den Betrieb der einwandfreien Vertragsgegenstände entstehen. Des Weiteren haftet der Lieferant nicht für Schäden, die sich aus dem nicht ordnungsgemässen Gebrauch der Vertragsgegenstände ergeben. Der Lieferant haftet für allfällige Mängel des Festmaterials und hieraus entstehende Schäden nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Das Einholen der erforderlichen Bewilligungen für das Aufstellen der Mietgegenstände sowie die Bewirtschaftung des Festplatzes ist ausschliesslich Sache des Kunden.
8. Preisangaben Die in Preislisten/Offerten angegebenen Preise sind unverbindlich; ausschlaggebend für die Rechnungsstellung ist das Lieferdatum. Der Lieferant verrechnet für Kleinanlässe im Gesamtwert unter CHF 1000.—eine Aufwandentschädigung für Beratung, Ein- und Auslagerung sowie Transport von Logistikzuschlag in Höhe von CHF 40.--. Hinzu kommen Anfahrtskosten von Fr. 3.- bis 6.- je Anfahrt.
9. Zahlung Rechnungen sind innert 15 Tagen nach Erhalt der Rechnung zu begleichen. Der Lieferant ist berechtigt, das Debitorenrisiko durch eine Anzahlung von 30 bis 80 Prozent der angelieferten Ware zu minimieren. Differenzen werden durch Nach- oder Rückzahlung ausgeglichen.
10. Gerichtsstand und anwendbares Recht Dieser Vertrag ist nach Schweizer Recht zu beurteilen. Der ausschliessliche Gerichtsstand befindet sich am Sitz des Lieferanten.
11. Datenschutz Mit der Aufnahme von Bestellungen werden personenbezo-gene Daten wie z.B. Name, Ort, Telefonnummer, erhoben, um den Auftrag abzuwickeln. Diese Daten werden ausschliesslich im Rahmen der geltenden Datenschutzgesetze genutzt und verarbeitet. Die Daten werden nicht für Werbezwecke verwendet oder an Dritte abgegeben.